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Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem ein Qualifizierte Einrichtungen Gesetz erlassen wird und die Zivilprozessordnung, das Konsumentenschutzgesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle - VRUN)
 

Die Begutachtungsfrist endet am 27. Mai 2024

Die Richtlinie (EU) 2020/1828 vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (im Folgenden kurz „Richtlinie 2020/1828“ oder „Verbandsklagen-Richtlinie“) wurde am 4.12.2020 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 409/1) veröffentlicht. Sie hätte bis zum 25.12.2022 ins österreichische Recht umgesetzt werden müssen; die Umsetzung hätte mit 25.06.2023 in Kraft treten müssen.

Die Richtlinie sieht im Wesentlichen vor, dass Verbände, sogenannte Qualifizierte Einrichtungen für Gruppen von Verbraucher:innen vor Gericht auftreten und für diese Klagen einbringen können. Im neuen „Qualifizierte Einrichtungen Gesetz“ (QEG) sollen die Anerkennung, die Aufsicht und die Befugnisse dieser Qualifizierten Einrichtungen geregelt werden. Qualifizierte Einrichtungen sollen Verbandsklagen auf Unterlassung gegen das rechtswidrige Verhalten einer:s Unternehmerin:s einbringen können, wenn dieses die kollektiven Interessen von Verbrauchern beeinträchtigt. Sie sollen auch Verbandsklagen auf Abhilfe einbringen können, deren Ziel es ist, konkreten Verbraucher:innen, die sich der Klage anschließen, eine konkrete Leistung (Schadenersatz, Gewährleistung, …) zu verschaffen.

Nach politischer Koordinierung kann nun ein Ministerialentwurf zur allgemeinen Begutachtung versendet werden. Die Begutachtungsfrist endet am 27. Mai 2024. Die Einbringung einer Regierungsvorlage sowie eine parlamentarische Beschlussfassung noch vor Sommer 2024 wird angestrebt.

Downloads
Gesetzestext (Word, 67 KB) (Stand: 26. April 2024) 
Erläuterungen (Word, 84 KB) (Stand: 26. April 2024) 
Textgegenüberstellung (Word, 43 KB) (Stand: 26. April 2024)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 329 KB) (Stand: 25. April 2024)