Ministerialentwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherkreditgesetz und das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz geändert werden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 ("Lexitor") den Art. 16 Abs. 1 der Verbraucherkredit-Richtlinie in einer Weise ausgelegt, die in einem Spannungsverhältnis zur österreichischen Umsetzung in § 16 Abs. 1 des Verbraucherkreditgesetzes steht. Die geplanten Änderungen im Verbraucherkreditgesetz und im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz sollen eine richtlinienkonforme Rechtslage sicherstellen.
Darüber hinaus soll die Ausnahme für Kredite im Kontext der Wohnbauförderung erweitert werden, weil insbesondere die strengen Regeln über die Kreditwürdigkeitsprüfung in diesem Bereich nicht sachgerecht sind.
Die Begutachtungsfrist endet am 2. Oktober 2020.
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Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 118 KB)