Erwachsenenschutz
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit dem seit 1.7.2018 geltenden Erwachsenenschutzrecht.
Auf JustizOnline, der Digitalisierungsplattform der Justiz, finden Sie Formulare zum Erwachsenenschutzrecht (unter anderem für Berichte an das Gericht).
Grundsätzlich soll jede erwachsene Person, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist, weiterhin ihre Angelegenheiten selbständig erledigen können. Sie kann dabei auch unterstützt werden, zum Beispiel durch die Familie, andere nahestehende Personen oder Beratungsstellen.
Nur wenn die erwachsene Person selbst es wünscht oder weil es notwendig ist, um Nachteile für die Person zu verhindern, soll ein:e Vertreter:in für die Person tätig werden dürfen. Das Erwachsenenschutzrecht regelt zum Beispiel:
- welche Möglichkeiten der gesetzlichen Vertretung es gibt,
- wer als Vertreter:in tätig sein darf,
- welche Rechte und Pflichten die vertretene Person und ihr:e Vertreter:in haben,
- wann die gesetzliche Vertretung beginnt und wann sie endet,
- welche Kosten anfallen können.
Die Notwendigkeit einer Vertretung für bestimmte Angelegenheiten kann alte oder junge Menschen in eigener Person oder auch als Angehörige:r oder Nahestehende:r betreffen. Was Sie dabei als betroffene Person zu beachten haben und an wen Sie sich wenden können, wenn Sie weitere Fragen haben, finden Sie in den weiteren Kapiteln.
Hinweis: Diese Webseite wird laufend erweitert. Manche Inhalte werden derzeit ausgearbeitet und stehen noch nicht zur Verfügung.
Die Kapitel links im Menü enthalten folgende Inhalte:
- Das neue Erwachsenenschutzrecht im Überblick
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Grundsätze und Neuerungen des Erwachsenenschutzrechts. Es gilt ab 1. Juli 2018. Die Informationen stehen auch zum Download in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. - A-Z des Erwachsenenschutzrechts
Hier finden Sie eine Sammlung wichtiger Begriffe und Erklärungen, die eine erste Orientierungshilfe zum Erwachsenenschutzrecht geben können.
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Informationsbroschüren zum Download
Hier finden Sie eine umfangreiche Broschüre und zwei Broschüren in leichter Sprache zum Download. In den Broschüren werden Fragen zu den Möglichkeiten der gesetzlichen Vertretung, den Rechten und Pflichten von vertretenen Personen und Vertreter:innen sowie den Kosten, die auf Sie zukommen können, beantwortet. -
Muster
Hier finden Sie Muster für den Antrittsbericht oder Lebenssituationsbericht, die Rechnungslegung und für ein ärztliches Zeugnis als Voraussetzung für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht, einer gewählten Erwachsenenvertretung oder einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung. -
Konsenspapiere mit Institutionen
Dieses Kapitel beinhaltet Leitfäden für Banken, Angehörige von Gesundheitsberufen und Heime. Sie wurden bzw. werden zwischen dem Bundesministerium für Justiz, den Erwachsenenschutzvereinen und den genannten Institutionen ausgearbeitet. -
Kontaktadressen und Links
Hier finden Sie wichtige Adressen und Links für weiterführende Informationen und Beratungen, zum Beispiel die Kontaktadressen der Erwachsenenschutzvereine -
Gesetzestexte
Hier können Sie direkt den Gesetzestext sowie die so genannten Materialien, das sind Erklärungen zum Gesetzestext, abrufen.