Barrierefreiheit
Gemäß § 8 Abs. 2 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ist der Bund verpflichtet, einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihm genutzten Gebäude zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen (Etappenplan Bundesbauten).
In den Gerichtsgebäuden wurde bereits nach Möglichkeit je ein Verhandlungssaal eingerichtet, der vollkommen barrierefrei erreichbar ist. Außerdem sollen sukzessive Service Center eingerichtet werden, die vollkommen barrierefrei erreichbar und erschlossen sind und in denen „Front-Office“-Leistungen der Justiz angeboten werden können (Beglaubigungen, Auskünfte allgemein und aus Grundbuch, Firmenbuch, Registern; Einzahlungen, bei Bedarf auch Akteneinsicht und Amtstag). Zugleich wird die barrierefreie Erreichbarkeit und Erschließung aller Gerichtsgebäude überprüft und je nach Dringlichkeit der Adaptierungsmaßnahmen ein detaillierter Etappenplan samt Umsetzungsplan ausgearbeitet.
Weitere Informationen finden sich nachstehend unter "Downloads".
Downloads:
Maßnahmen des BMJ (PDF, 15 KB)
Umsetzungsplan (Gerichtsgebäude und FJGH-Standorte W, NÖ, B) (PDF, 51 KB)
Umsetzungsplan (Gerichtsgebäude und FJGH-Standorte K, OÖ, S, St, T, V) (PDF, 58 KB)