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Überblick über die Sektion V

Die Sektion V ist für Einzelstrafsachen zuständig und besteht aus drei Abteilungen sowie einer Kompetenzstelle für Gnadensachen und Amnestien.

Die Abteilung V 1 für internationale Strafsachen ist für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in konkreten Strafsachen zuständig. Sie fungiert als Zentralstelle für Ersuchen um Rechtshilfe, Auslieferung, Übernahme der Strafverfolgung und Vollstreckung strafgerichtlicher Entscheidungen. Sie ist Anlaufstelle und „Service-Center“ zur praktischen Unterstützung von Richter:innen und Staatsanwält:innen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und Fragen der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit.

Schwerpunkt der Abteilungen V 2 und V 3 ist die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaften in gewissen Verfahren (z.B. Großverfahren, „clamorose“ Strafsachen, Strafsachen nach dem Verbotsgesetz, wegen Verhetzung und Terrorismus) im Wege der Oberstaatsanwaltschaft an diese Fachabteilungen berichten und deren Entscheidung einholen müssen.

  • Die Abteilung V 2 ist insbesondere für Großverfahren und berichtspflichtige Strafsachen zuständig. Link zur Abt. V 2
  • Die Abteilung V 3 ist auf Extremismusdelikte, Gewalt im sozialen Nahraum und Cybercrime spezialisiert und bearbeitet Fälle nach dem strafrechtlichen Entschädigungsgesetz (StEG).

Die Kompetenzstelle für Gnadensachen und Amnestien (organisatorisch in der Abteilung V 3 eingerichtet) prüft Gnadenansuchen und ist auch für die Durchführung der jährlichen Gnadenaktion aus Anlass des Weihnachtsfestes verantwortlich.

Es ist Aufgabe der Fachabteilungen, die Staatsanwaltschaften in Praxisfragen zu unterstützen und ihre Tätigkeit fachlich zu evaluieren sowie Informationen und generelle Richtlinien bereitzustellen.

Prüfung von Berichten und Erteilung von Weisungen

Dabei wird etwa auch das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft, die Begründung für die Einstellung eines berichtspflichtigen Strafverfahrens zu veröffentlichen.

Veröffentlichung von Einstellungsbegründungen

Auch die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen, die Bereitstellung von Informationen etwa für internationale Organisationen und die Bearbeitung von Aufsichtsbeschwerden im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften zählen zu den Aufgaben der Fachabteilungen in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich.

Aufgrund ihres unmittelbaren Kontakts mit der staatsanwaltschaftlichen Praxis wird die Sektion V auch auf allfällige Gesetzeslücken im Bereich des materiellen und prozessualen Strafrechts aufmerksam und mit neuen Phänomenen im Kriminalitätsbereich konfrontiert. Diese Wahrnehmungen gibt sie an die für die Straflegistik zuständige Sektion IV weiter.

Strafrecht: Gesetze - BMJ