Vorbereitung von Gesetzen
Eine wichtige Aufgabe des Bundesministeriums für Justiz besteht in der Vorbereitung von Akten der Gesetzgebung. Zu dieser Zuständigkeit gehören vor allem das Zivil- und das Strafrecht (samt Strafvollzugsrecht), sowie das Vergabe- und das Datenschutzrecht.
Justizgesetze berühren viele persönliche und private Lebensbereiche. Es entspricht bewährter Tradition, die Justizgesetzgebung möglichst aus der Tagespolitik herauszuhalten. Unabhängig von der politischen Konstellation soll so weit wie möglich Einvernehmen zwischen allen im Parlament vertretenen Parteien hergestellt werden. Der breite Konsens über die Regelungen dieser persönlichen Lebensbereiche sichert eine hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung.
Informationen zu Gesetzesentwürfen des Bundesministeriums für Justiz finden Sie im Bereich Gesetzesentwürfe.