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Justiz 3.0 Strategische Initiative Justiz 3.0

Allgemeines

Im Rahmen der strategischen Initiative Justiz 3.0 wird die digitale Akten- und Verfahrensführung an den österreichischen Gerichten und Staatsanwaltschaften etabliert. Bereits heute profitieren rd. 157 Justiz-Dienststellen von den Vorteilen und Möglichkeiten, die diese Digitalisierung mit sich bringt. Die dabei im Einsatz befindlichen IT-Systeme werden mit Praktiker:innen aus der Justiz für die Justiz entwickelt. Damit können einerseits justizintern jahrzehntelang gewachsene Abläufe neu gestaltet und optimiert und andererseits zusätzliche digitale Services wie die elektronische Akteneinsicht via JustizOnline bereitgestellt werden.

Historie und Ausblick Justiz 3.0

Der Grundstein von Justiz 3.0 wurde im Jahr 2013 gelegt. Bereits 2016 begann der Pilotbetrieb der digitalen Aktenführung an ausgewählten Gerichten, um im Sinne einer agilen Projektabwicklung Anwender:innen frühestmöglich einzubeziehen und Rückmeldungen unmittelbar in den Entwicklungsprozess einfließen zu lassen.

Timeline Justiz 3.0
Foto: BMJ

Diese Pilotierungsphase wurde in einem Teilbereich des Zivilverfahrens (arbeits- und sozialgerichtliches Verfahren, Gattungen Cga und Cgs) gestartet. 2019 konnten bedeutende Meilensteine an den Landesgerichten (z.B. Ausrollung an allen Landesgerichten in Teilen des Zivilverfahrens) sowie Bezirksgerichten (Start Pilotierung allgemeines Zivilverfahren) erreicht werden.

Im Jahr 2020 konnten neben dem kontinuierlichen Ausbau der bereits erfolgreich etablierten Zivilverfahren weitere Pilotierungen unternommen werden. So startete die digitale Aktenführung in Justizverwaltungssachen an den Landesgerichten und am Obersten Gerichtshof. Des Weiteren wurde an den Staatsanwaltschaften die digitale Aktenführung im Ermittlungsverfahren erfolgreich pilotiert und im Jahr 2021 breitflächig ausgerollt. Ebenso konnte das strafrechtliche Hauptverfahren auf Landesgerichtsebene erfolgreich pilotiert und für den weiteren Rollout vorbereitet werden.

Ab Mitte 2023 wird das digitale Strafverfahren sowohl auf Gerichts- als auch auf Staatsanwaltschaftsseite vollständig im Einsatz sein. Damit wird der gesamte Neuanfall ausschließlich digital geführt werden.

Im digitalen Zivil- sowie Justizverwaltungsverfahren wird mit Ende 2023 der gesamte Neuanfall ausschließlich digital geführt werden. Die gesamte bundesweite Umstellung aller Gattungen ist mit Ende 2025 geplant.

Vorteile für Justizmitarbeiter:innen

Mit diesen Umstellungen der Arbeitsweise gehen auch bedeutende Vorteile für Justizmitarbeiter:innen einher. Die vollständige Abbildung des Gerichtsakts in digitaler Form beseitigt den zeit- und ressourcenaufwändigen Transport von Aktenbestandteilen sowie damit verbundene Wartezeiten. Weiters besteht nun die Möglichkeit der gleichzeitigen Bearbeitung durch mehrere Personen, da der Akt jederzeit zugreifbar ist. Die digitale Verfügbarkeit aller Informationen ermöglicht darüber hinaus die Integration juristischer Rechercheergebnisse unter Einsatz zukunftsgerichteter Technologien wie zB künstlicher Intelligenz. Um einen bestmöglichen Ablauf der digital geführten Verfahren an den Gerichten zu ermöglichen, stehen bereits rd. 700 speziell für die Verhandlung mit digitalen Akten adaptierte Verhandlungssäle zur Verfügung. In Verbindung mit den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen ist es den Mitarbeiter:innen möglich, jederzeit und überall auf die benötigten Inhalten zuzugreifen und somit auch die Leistungsfähigkeit in der Justiz entscheidend zu verbessern.

Vorteile für Bürger:innen

Digitale Akten führen nicht nur zu gesteigerter Effizienz innerhalb der Justiz, sondern sparen jeder:jedem einzelnen Bürger:in und Unternehmen Zeit und Geld. Die digitale Aktenführung ermöglicht eine elektronische Einsicht in den vollständigen Akt und führt zum Wegfall damit verbundener Reise- und Wartezeiten, da die persönliche Anwesenheit nicht unbedingt erforderlich ist.

Wichtige Services der Justiz stehen in digital geführten Verfahren kostenlos rund um die Uhr im Wege von JustizOnline, der digitalen Informations- und Serviceplattform, zur Verfügung und können mittels Handysignatur bzw. ID Austria genutzt werden. Dadurch können direkt am PC oder Smartphone Akten eingesehen oder zB der Verfahrensstand abgefragt werden. In Verbindung mit der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit von Schriftstücken sowie der elektronischen Zustellung und Akteneinsicht ermöglicht Justiz 3.0 einen durchgängig digitalen Ablauf von Justizverfahren.

Spitzenposition in Europa

Nicht zuletzt dank Justiz 3.0 zählt Österreich bei Digitalisierung und technischer Modernisierung der Justiz zu den führenden Ländern in Europa. Dieser Umstand wird durch regelmäßige Top-Platzierungen bei europaweiten Benchmarkings sowie dem großen Interesse anderer Länder an Justiz 3.0 unterstrichen. Eine Vielzahl gewonnener nationaler und internationaler Preise im Bereich eJustice bzw. eGovernment bestätigen den eingeschlagenen und richtungsweisenden Digitalisierungspfad der österreichischen Justiz.