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Kinderschutz

Die Rechte von Kindern sind in Österreich im „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“, welches 1992 als Ratifizierungsakt der UN-Kinderrechtekonvention in Kraft trat, im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 und in den jeweiligen Kinder- und Jugendhilfegesetzen der Bundesländer festgehalten.

Gemäß Artikel 5 des „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ hat jedes Kind das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung. Kinder, die Opfer von Gewalt oder Ausbeutung werden, haben ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation.

Im Bereich des Strafverfahrens gibt es eine Vielzahl an Rechten und Maßnahmen zum Schutz von minderjährigen Opfern. Sie gelten beispielsweise immer als besonders schutzbedürftige Opfer und haben neben den „allgemeinen“ Opferrechten zusätzlich besondere Rechte und Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung (siehe im Menü links unter Opferrechte nach der Strafprozess- bzw. der Zivilprozessordnung). Darüber hinaus dürfen Opfer, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur in Anwesenheit einer Vertrauensperson vernommen werden, sie müssen in einer für sie verständlichen Art und Weise unter Berücksichtigung ihrer besonderen persönlichen Bedürfnisse über ihre Rechte belehrt werden und es bestehen noch weitere Möglichkeiten, ihre Vernehmung möglichst schonend und kindgerecht zu gestalten.

Dafür, dass Kinder diese Rechte auch geltend machen können, setzen sich verschiedene Behörden, Vereine und Organisationen ein. So gibt es beispielsweise die Kinder- und Jugendhilfe Wien, die unter anderem Unterstützungsangebote im Sozialen Dienst vermittelt, Beratungen für Kinder, Jugendliche, Schwangere und Familien anbietet, Gefährdungseinschätzungen bei Kindeswohlgefährdungen innehat, Pflegefamilien beratend und exekutiv unterstützt oder auch die rechtliche Vertretung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter übernimmt.

Zudem darf an dieser Stelle auf die Arbeit der zahlreichen Kinderschutzzentren in Österreich hingewiesen werden. So bietet beispielsweise „Die Möwe“ in insgesamt 5 Kinderschutzzentren in Wien und Niederösterreich Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen konkrete Unterstützung und professionelle Hilfe bei körperlichen, seelischen und sexuellen Gewalterfahrungen. Der Tätigkeitsbereich reicht von allgemeiner Beratung über Krisenintervention nach Gewalterfahrung und Prozessbegleitung bis hin zur nachhaltigen Aufarbeitung der traumatischen Erlebnisse in einer Psychotherapie. „Die Möwe“ verfügt über Ansprechpartner:innen für betroffene Minderjährige, deren Eltern und andere Bezugspersonen, sowie für Pädgagoginnen:Pädagogen und Angehörige von medizinischen Berufen, die in ihrem Berufsalltag mit Fällen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen konfrontiert sind und professionelle Unterstützung brauchen.

Links:

Kinder- und Jugendhilfe Wien

Die Möwe (die-moewe.at)

Das Bundesministerium für Justiz hielt zum Thema „Kinderschutz“ im November 2020 eine Fachtagung mit verschiedenen Expertinnen:Experten aus dem In- und Ausland ab. Im Rahmen dieser Fachtagung wurde etwa auch der Zwischenbericht zum, seitens des BMJ ins Leben gerufenen, Modellprojekts „Kinderschutz“ präsentiert. Schwerpunkt dieses Modellprojekts war das Thema Kindesabnahme und der Versuch, die in diesem Zusammenhang stehenden Gerichtsverfahren in der Praxis durch eine Evaluation noch strukturierter und effizienter zu gestalten.

Links:

Fachtagung Kinderschutz/Kindesabnahme - Erster Bericht Modellprojekt - YouTube

Fachtagung Kinderschutz/Kindesabnahme - Vortrag Univ. Prof. Dr. Klaus Wolf - YouTube