Generalstaatsanwaltschaft
Arbeitsgruppe legte im September 2022 Endbericht für Reform vor
Österreich gehört zu den letzten Staaten in Europa, in denen die Justizministerin die Vorgesetzte der Staatsanwaltschaften ist (also das Weisungsrecht hat). Dieser Umstand ist seit Jahrzehnten Gegenstand von fachlichen als auch medialen Diskussionen.
Am 24. Februar 2021 beschloss die Bundesregierung, dass eine unabhängige Weisungsspitze geschaffen werden soll, die frei von politischer Beeinflussung ihre wichtige Funktion ausübt, und dass die Bundesministerin für Justiz einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeiten wird (Vortrag an den Ministerrat 49/10).
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesministerin für Justiz Dr.in Alma Zadić, LL.M. eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Dr. Christian Manquet (Leiter der Sektion IV/Strafrecht) eingerichtet, welche sich aus hochrangigen Expertinnen und Experten aus der Praxis und Wissenschaft zusammensetzt. Die Arbeitsgruppe hat sich am 27. Mai 2021 in ihrer Auftaktsitzung konstituiert und die Themen, die sich aus dem Ministerratsvortrag ergeben, in insgesamt zwölf Sitzungen frei von politischen Einflüssen und ergebnisoffen beraten. Sie hat im November 2021 und im Juni 2022 über ihre vorläufigen Ergebnisse berichtet und im September 2022 einen Endbericht vorgelegt.
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