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Kinderschutz/Kindesabnahme

Der Themenbereich „Kinderschutz/Kindesabnahme“ wird im Bundesministerium für Justiz seit geraumer Zeit im Rahmen diverser Arbeitsgruppensitzungen, an denen Expert*innen aus unterschiedlichsten Fachbereichen mitwirken, intensiv diskutiert.

Hauptsächliches und einvernehmliches Ziel aller Teilnehmer*innen der Arbeitsgruppe ist es, spezifische Regeln zur Obsorge und zum Kontaktrecht für fremduntergebrachte Kinder zu schaffen, weil diese bis dato entweder dem Regime des Rechts für Scheidungskinder unterliegen, welches für fremduntergebrachte Kinder, vor allem, soweit sie bei Pflegeeltern untergebracht sind, nicht passend ist, oder einer Weiterentwicklung mit Blick auf die besonderen Bedürfnisse von fremduntergebrachten Kindern bedürfen.

Außerdem sollen die besonderen Umstände im Vorfeld oder nach einer Kindesabnahme auch im Gerichtsverfahren stärkere Beachtung erfahren.

Die Arbeitsgruppe hat ein Modell für einen – aus Kindersicht möglicherweise optimalen – Verfahrensablauf für das Gericht erarbeitet. Dieser wurde im Rahmen eines Modellprojekts erprobt.

Parallel dazu laufen die Arbeiten an den (materiellen) Themen wie z.B. Maßstab für die Obsorge(rück-)übertragung und Kontaktrecht.

Zu diesem Themenbereich fand am 23. November 2020 auch eine vom Bundesministerium für Justiz veranstaltete bundesweite Fachtagung  statt.

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