Gerichte und Staatsanwaltschaften
Die österreichische Justiz umfasst die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, den Strafvollzug und die Bewährungshilfe.
Gerichte sind auf Grund der Gesetze eingerichtete staatliche Institutionen. Sie entscheiden nach einem förmlichen Verfahren über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen, über strafrechtliche Anklagen und über verwaltungsrechtliche Verfahren. Die Entscheidungen werden von Richter:innen gefällt, die unabhängig, unabsetzbar, unversetzbar, unparteilich und nur an die Rechtsordnung gebunden sind.
Staatsanwaltschaften sind besondere, von den Gerichten getrennte Behörden. Sie nehmen vor allem die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege wahr. Dies umfasst primär die Anklageerhebung und Anklagevertretung im Strafprozess.
An der Spitze der Justizverwaltung steht die:der Bundesminister:in für Justiz, die:der das Bundesministerium für Justiz leitet. Wie alle Bundesminister:innen gehört auch die:der Bundesminister:in für Justiz zu den obersten Verwaltungsorganen des Bundes und ist Mitglied der Bundesregierung. Der:dem Bundesminister:in für Justiz obliegt die politische Koordinations- und Leitungsfunktion im Justizressort sowie die oberste Aufsicht über alle dazugehörenden Dienststellen.
Alle Informationen zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften finden Sie auf justiz.gv.at.