Untersuchungskommission
Interdisziplinäre Kommission zur Aufklärung des Verdachts der politischen Einflussnahme auf die österreichische Justiz
Aufgabe und Ziel der Kommission
Die Untersuchungskommission wurde von Justizministerin Alma Zadić gemäß § 8 BMG eingerichtet, um Verdachtsmomente in Richtung einer (auch nur versuchten) politischen Einflussnahme auf die Justiz im Zeitraum von Jänner 2010 bis Dezember 2023 aufzuklären. Dazu nahm die Kommission unter der Leitung des renommierten Antikorruptions-Experten Martin Kreutner ihre Tätigkeit im Dezember 2023 auf.
Unterstützt wird er dabei von einem interdisziplinären Team, das über hohe Expertise in den relevanten Fachgebieten verfügt.
Untersuchungsgegenstand im Überblick
Konkret hat die Kommission den Auftrag, staatsanwaltschaftliche Vorgänge samt bezughabenden Akten der mit der Aufsicht betrauten Stellen für den Zeitraum von Jänner 2010 bis Dezember 2023 auszuwählen, bei denen aufgrund konkreter Umstände vermutet werden kann oder evident ist, dass eine politische Partei oder eine dieser nahestehende natürliche oder juristische Person Interesse an einem bestimmten Ausgang oder konkreter Abwicklung der staatsanwaltschaftlichen Vorgänge hatte, hat oder haben konnte bzw. kann. Diese sind dahingehend zu untersuchen und zu analysieren,
- ob von Personen, die dazu nicht berechtigt sind, versucht wurde, Informationen zu erlangen bzw. unberechtigt Informationen weitergegeben wurden,
- ob in unsachlicher Weise Einfluss genommen wurde oder dies versucht wurde,
- ob Auffälligkeiten im Verfahrensablauf eine versuchte oder tatsächliche Einflussnahme nahelegen, sowie
- ob Vorgänge ersichtlich sind, die jedenfalls heute mit den in der Justiz geltenden Compliance-Regelungen unvereinbar wären oder sonst bedenklich erscheinen.
Außerdem sollen sonstige Vorgänge – insbesondere auch im Bereich der Justizverwaltung –, bei denen auf Grund konkreter Umstände gravierende Interventionen von politischen Parteien oder einer diesen nahestehenden natürlichen oder juristischen Person vermutet werden können oder evident sind, untersucht und analysiert werden.
Die Umsetzung der Arbeit der Untersuchungskommission erfolgt anhand von:
- Aktenstudium (insbesondere auch interner staatsanwaltschaftlicher Schriftstücke, Strafakten, Fachaufsichtsakten, Dienstaufsichtsakten)
- Interviews (insbesondere mit fallführenden Staatsanwält:innen, Fachaufsicht, politischen Akteur:innen)
- Vergleich mit internationalen best practice Modellen und Standards
Meldung von Hinweisen
Um den Schutz von Hinweisgeber:innen sicherzustellen, wurde eine eigene Meldestelle eingerichtet, bei der (auch anonyme) Hinweise möglich waren.
Meldungen konnte jede Person abgeben, die konkrete Hinweise und/oder konkrete Wahrnehmungen hatte, dass es bei staatsanwaltlichen Vorgängen innerhalb des Untersuchungszeitraums versuchte politische Einflussnahme gegeben hat.
Zugriff auf einlangende Meldungen hat ausschließlich die unabhängige Untersuchungskommission, welche die Meldungen unter Gewährleistung des Vier-Augen-Prinzips sichert und bearbeitet. Die Zugangsdaten der Hinweisgeber:innen sind anonym und für niemanden sichtbar, es können auch Pseudonyme verwendet werden.
Zeithorizont
Die Untersuchungen und Analysen sollen bis Ende Mai 2024 abgeschlossen und der Ergebnisbericht bis Mitte Juli 2024 vorgelegt werden. Der Bericht der Untersuchungskommission wird in der Folge veröffentlicht. Darüber hinaus kann die Kommission auch allfällige Empfehlungen erarbeiten.
Abschlussbericht