Europäische Institutionen
Als Datenschutz-Organe auf europäischer Ebene sind der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte von besonderer Bedeutung.
Europäischer Datenschutzausschuss
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist das wichtigste Gremium zur Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) auf dem Gebiet des Datenschutzes.
Der EDSA ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten EU beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Datenschutzbehörden fördert. Er besteht aus Vertreter:innen der nationalen Datenschutzbehörden und dem:der Europäischen Datenschutzbeauftragten.
Kernaufgabe des EDSA ist die Sicherstellung der einheitlichen Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung und der Datenschutz-Richtlinie für den Strafverfolgungsbereich. Zu diesem Zweck kann der Ausschuss Leitlinien zu datenschutzrechtlichen Themen annehmen. Im Fall von Datenschutzverstößen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen kann er verbindliche Entscheidungen treffen. Der EDSA ersetzt die frühere sogenannte „Artikel-29-Datenschutzgruppe“.
Die Rechtsgrundlagen für den EDSA finden sich insbesondere in Art. 68 bis 76 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Art. 51 der Datenschutz-Richtlinie für den Strafverfolgungsbereich (Richtlinie (EU) 2016/680).
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Europäischer Datenschutzbeauftragter
Der:Die Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist die unabhängige Datenschutzbehörde der Europäischen Union (EU). Er:Sie sorgt dafür, dass alle EU-Organe und -Einrichtungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den Schutz der Privatsphäre gewährleisten. Das allgemeine Ziel des:der EDSB besteht darin, den Datenschutz sowie den Schutz der Privatsphäre in der EU in rechtlicher Hinsicht und in der Praxis zu stärken und durchzusetzen.
Der:Die EDSB wird vom Europäischen Parlament und vom Rat für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Wiederernennung ist zulässig.
Die wichtigsten Aufgaben des:der EDSB sind
- Kontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Organe und Einrichtungen der EU,
- Beratung der Organe und Einrichtungen der EU zu allen Fragen bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, insbesondere zu Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften und
- Kooperation mit nationalen Datenschutzbehörden und anderen Aufsichtsorganen, um den Schutz personenbezogener Daten in der EU einheitlicher zu gestalten.
Die zentrale Plattform für die Zusammenarbeit des:der EDSB mit nationalen Datenschutzbehörden ist der Europäische Datenschutzausschuss.
Die Rechtsgrundlagen für den:die EDSB finden sich insbesondere in der Verordnung (EU) 2018/1725, die Datenschutzbestimmungen für die Organe und Einrichtungen der EU festlegt.
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