Amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs 3 E-GovG
Das Bundesministerium für Justiz verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken
Das Bundesministerium für Justiz bietet der Empfängerin bzw. dem Empfänger von Ausdrucken amtssignierter Schriftstücke folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:
- Postalische Zusendung oder persönliche Abgabe des Schreibens: Bundesministerium für Justiz
Museumstraße 7
1070 Wien
- Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail:
post@bmj.gv.at
Das Bundesministerium für Justiz prüft, ob es sich bei dem Dokument um seine Erledigung handelt und beantwortet die Anfrage schriftlich. Im Fall der positiven Prüfung lautet die Antwort: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt vom Bundesministerium für Justiz und ist inhaltlich unverändert."
Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte vom Bundesministerium für Justiz nicht verifiziert werden."
Informationen zur Amtssignatur der Justiz finden Sie unter Kundmachungen der Justiz.
Informationen zur Amtssignatur des Bundesverwaltungsgerichts finden Sie unter Bundesverwaltungsgericht - Amtssignatur.
Informationen zur Amtssignatur der Datenschutzbehörde finden Sie unter Datenschutzbehörde - Amtssignatur.