Rechte und Unterstützung der Betroffenen
Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass von einer Straftat betroffene Menschen Rechte innehaben und diese im Rahmen polizeilicher bzw. staatsanwaltschaftlicher Tätigkeiten und/oder gerichtlicher Verfahren geltend machen können oder vielmehr sollen.
Kommt es zu diesen gerichtlichen Verfahren, ist für die Unterstützung von Betroffenen die juristische und psychosoziale Prozessbegleitung vorgesehen. Außerdem bieten Opferschutzeinrichtungen Betroffenen Hilfe, indem sie diese beraten, ihnen organisatorische, psychologische oder auch finanzielle Unterstützung bieten und sie zu Behörden und Gerichtsverhandlungen begleiten.
Neben dieser Unterstützung für Gewaltbetroffene ist es aber auch wesentlich, dass Männer gewaltpräventive Hilfe erfahren, indem ihnen gewaltfreie Alternativen im Umgang mit Gefühlen wie Wut, Angst, Aggression oder Eifersucht aufgezeigt werden.
Links zu den wichtigsten Opferschutzeinrichtungen: