Evaluierung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes - Abschlussbericht des Forschungsinstituts VICESSE, Vienna Centre for Societal Security
Das 2. ErwSchG trat mit 1.7.2018 in Kraft, gemäß § 11 WFA-Grundsatz-Verordnung hat eine interne Evaluierung eines Gesetzes längstens nach 5 Jahren ab Inkrafttreten zu erfolgen, um mögliche Verbesserungspotentiale aufzuzeigen. Vorrangiges Ziel des Gesetzes war die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen, die aufgrund einer psychischen oder vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind. Die vom Institut VICESSE, Vienna Centre for Societal Security, durchgeführte Evaluationsstudie hat ergeben, dass dieses Ziel mit dem 2. ErwSchG grundsätzlich erreicht wurde, dass aber in einigen Bereichen Nachbesserungsbedarf besteht. Diesbezüglich werden im ersten Quartal 2024 Arbeitsgruppen etabliert.
Downloads:
Abschlussbericht zur Evaluierung des 2. ErwSchG (PDF, 1 MB)
Leichter-Lesen-Zusammenfassung des Abschlussberichts zur Evaluierung des 2. ErwSchG (PDF, 224 KB)