Koordinationsstelle Extremismusprävention und Deradikalisierung (KED)
Die KED ist seit 1.1.2022 in der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahme eingerichtet und der Gruppe „Sicherheit, Betreuung und Ressourcen“ zugeordnet.
Das erste Jahr der KED stand im Zeichen des Aufbaus der Stelle, der Klärung interner Strukturen und der Vernetzung mit den relevanten externen Einrichtungen, insbesondere mit der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) und den Landesämtern für Terrorismusbekämpfung.
Das Terrorbekämpfungsgesetz räumt der KED die Mitwirkung bei den gerichtlichen Fallkonferenzen ein. Die Fallkonferenzen finden beim zuständigen Landesgericht unter ausschließlicher Beteiligung der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst und der KED statt. Bis zum 31.12.2022 hat die KED an 26 Fallkonferenzen teilgenommen. Im Jahr 2022 ist es zu keinem Ausspruch einer gerichtlichen Aufsicht gem. § 52b Abs. 1 StGB gekommen. Insofern haben keine Fallkonferenzen im Rahmen der gerichtlichen Aufsicht (§ 52b Abs. 3 StGB) stattgefunden und wurde keine elektronische Überwachung der Befolgung von Weisungen erteilt. In besonderen Einzelfällen führt die KED – auf eigene Initiative – interdisziplinäre Fallbesprechungen mit den zuständigen Justizanstalten durch.
Neben Betreuungsaufgaben und allgemeinen Deradikalisierungsbestrebungen vereint die KED auch Aufgaben des zielgerichteten Sicherheitsmanagements in Bezug auf Insass:innen im Kontext des Terrorbekämpfungsgesetzes. Dieses umfasst die Dimensionen der passiven, prozeduralen und dynamischen Sicherheit und zielt darauf ab, dass durch die damit einhergehenden Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den genannten Sicherheitsdimensionen gewahrt wird.