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Erkennen neuer Phänomene

Unsere Gesellschaft befindet sich stets im Wandel, daher ist es wichtig, auch unser Rechtssystem immer wieder an aktuelle Entwicklungen anzupassen.

Es zählt sohin unter anderem zum Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Justiz, neue gesellschaftliche Phänomene und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf im Justizressort zu erkennen und darauf zu reagieren.

Was neue Entwicklungen im Kriminalitätsbereich betrifft, steht das Bundesministerium für Justiz im regelmäßigen Austausch mit den Leiter:innen der vier Oberstaatsanwaltschaften, den Staatsanwaltschaften, mit dem Bundesministerium für Inneres und auch mit politischen Entscheidungsträger:innen.

Aufgabe der Sektion für Strafrecht (Legistik) ist es hierbei insbesondere, Handlungsbedarf im Bereich der Gesetzgebung zu erkennen. Gemeinsam mit der Sektion für Einzelstrafsachen (Fachaufsicht) und der Präsidialsektion (Dienstaufsicht, Ressourcen und Fortbildung) obliegt ihr auch die Einschätzung, ob für einen professionellen Umgang mit derartigen neuen Phänomenen der Erwerb zusätzlicher Ausstattung oder Kompetenzen erforderlich ist.

Beispielsweise führt die vermehrte Verlagerung von strafbaren Handlungen ins Internet zu einem zunehmend großen Ressourcenbedarf im Bereich der Cybercrime-Delikte und erfordert den Einsatz spezialisierten Personals. Aus diesem Grund hat die Justiz eigene Cybercrime-Kompetenzstellen eingerichtet, um gezielt und effizient gegen derartige Delikte vorgehen zu können.