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Cybercrime

In den vergangenen Jahren haben Straftaten im Bereich Cybercrime kontinuierlich zugenommen. Die steigende Komplexität von Internetkriminalität stellt die Strafverfolgungsbehörden vor immer neue Herausforderungen. So agieren Täter:innen vielfach über Landesgrenzen hinaus. Sie bedienen sich des technologischen Fortschritts zur Begehung von Straftaten bzw. zur Erschwerung ihrer Ausforschung. Gekennzeichnet ist Cybercrime im Besonderen durch Massenphänomene mit großen Opferzahlen und hohen Schadenssummen.

Weiterführende Informationen des Bundesministeriums für Inneres: Bundeskriminalamt

Im Bundesministerium für Justiz arbeitet die Abteilung V 3 an der Schaffung und Evaluierung von organisatorischen Rahmenbedingungen für die Staatsanwaltschaften zur Forcierung einer effizienten Strafverfolgung von Internetkriminalität. Nach dem Vorbild des von der Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV) gemeinsam mit der Oberstaatsanwaltschaft Wien entwickelten Modells wurden mit 1. Jänner 2023 Kompetenzstellen CYBERCRIME bzw. Kontakt- und Verbindungstellen CYBERCRIME im Probebetrieb bei allen Staatsanwaltschaften bundesweit eingerichtet. Dort arbeiten spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die ihre Expertise innerhalb ihrer Behörde zur Verfügung stellen und sich untereinander sowie mit den Sicherheitsbehörden vernetzen.

Die Fachabteilung V 3 in der Sektion V veranstaltet jährlich den Qualitätszirkel Cybercrime mit Vertretern:Vertreterinnen des Bundesministeriums für Inneres und der (Ober-)Staatsanwaltschaften zur Behandlung operativer Fragen, der Identifikation von Problemfeldern und der Sammlung von Best Practices. Justizinterne Vernetzungstreffen werden in periodischen Abständen organisiert.