Disziplinarangelegenheiten
Bundesbeamte bzw. Bundesbeamtinnen haben sich im Falle von Dienstpflichtverletzungen vor der Bundesdisziplinarbehörde zu verantworten. Diese ist beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichtet und entscheidet in Senaten. Sie ist unabhängig und weisungsfrei. In ihren Zuständigkeitsbereich fallen sämtliche Beamtinnen bzw. Beamte des allgemeinen Verwaltungsdienstes, aber auch des Exekutivdienstes, etc. Die Beamtinnen bzw. Beamten im Planstellenbereich des Bundesministeriums für Justiz fallen ebenfalls unter die Zuständigkeit der Bundesdisziplinarbehörde beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.
Davon ausgenommen sind Richter:innen und Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte; für diese bestehen Disziplinargerichte nach dem Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz. Die Disziplinargerichte sind bei den Oberlandesgerichten und am Obersten Gerichtshof eingerichtet. In den Geschäftsverteilungen dieser Gerichte sind die Aufgaben der Disziplinargerichtsbarkeit entsprechend einem oder mehreren Senaten zugeteilt.
Link: