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Internationale Zusammenarbeit zur Korruptionsbekämpfung

Die internationale Staatengemeinschaft hat sich der Bekämpfung des Phänomens der Korruption insbesondere durch Schaffung einschlägiger Rechtsinstrumente angenommen. Durch verschiedene Übereinkommen werden die Vertragsstaaten verpflichtet, Strafrechtsbestimmungen zur Bekämpfung von Korruption zu schaffen, so beispielsweise im Übereinkommen der OECD über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger:innen im internationalen Geschäftsverkehr, im Strafrechtsübereinkommen gegen Korruption des Europarats, im Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, im Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und des Protokolls zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften.

Die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) wurde 1999 eingerichtet. Nähere Informationen zu GRECO finden Sie hier.

Die OECD Arbeitsgruppe in Bestechungsfragen prüft, ähnlich wie GRECO, nach dem Prinzip des Peer-Reviews die Umsetzungsmaßnahmen der Vertragsstaaten im Zusammenhang mit Fragen der Bestechung ausländischer Amtsträger*innen im internationalen Geschäftsverkehr.

Der Überprüfungsmechanismus zur Prüfung der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption wurde 2009 etabliert. Die Umsetzungsmaßnahmen der Vertragsstaaten werden in zwei Zyklen zu den Themen Strafbestimmungen und internationale Zusammenarbeit und Prävention und andere Maßnahmen geprüft: Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.unodc.org/unodc/en/treaties/CAC/IRG.html