Gerichte, Staatsanwaltschaften und Strafvollzug
Die Justiz ist neben der Gesetzgebung und der Verwaltung die dritte Säule des Rechtsstaats. Unser Bundes-Verfassungsgesetz bestimmt, dass die Justiz von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt ist. Die österreichische Justiz umfasst die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaften, den Strafvollzug und die Bewährungshilfe.
Gerichte sind auf Grund der Gesetze eingerichtete staatliche Institutionen. Sie entscheiden, nach einem förmlichen Verfahren, durch unabhängige, unabsetzbare, unversetzbare, unparteiliche und nur an die Rechtsordnung gebundene Richter*innen über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen sowie über strafrechtliche Anklagen.
Staatsanwaltschaften sind besondere, von den Gerichten getrennte Behörden. Sie haben vor allem die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege wahrzunehmen. Dies umfasst primär die Anklageerhebung und Anklagevertretung im Strafprozess.
Der Strafvollzug wird vom Bundesministerium für Justiz geleitet und umfasst 28 unterstellte Justizanstalten samt deren 12 Außenstellen, die Strafvollzugsakademie und die Wiener Jugendgerichtshilfe.
Auch die Bewährungshilfeeinrichtungen, die zur Betreuung bedingt verurteilter und entlassener Strafgefangener eingerichtet sind, gehören zur Justiz. Deren Aufgaben sind zwar weitgehend an eine private Vereinigung übertragen, diese steht jedoch unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Justiz.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der österreichischen Justiz: www.justiz.gv.at