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Internationale Zusammenarbeit in Strafsachen Ein besonderer Schwerpunkt lag zuletzt auf der Ukraine

Grundsätzlich sind österreichische Behörden für im Ausland begangene Straftaten nur dann zuständig, wenn es einen Bezug zu Österreich gibt – etwa über die Staatsbürgerschaft oder den Aufenthalt von Täter:in bzw. Opfer. Eine Zuständigkeit kann sich aber ergeben, wenn es eine andere Verbindung zu Österreich gibt. Nach Ansicht des BMJ kann das durch die Ankunft von Geflüchteten der Fall sein, sofern ein kausaler Zusammenhang zwischen der Flucht und einem konkreten Kriegsverbrechen hergestellt werden kann.

Österreichische Beteiligung an Joint Investigation Team

Bereits seit März 2022 stimmen sich europäische Staaten, die Ermittlungen wegen dieser Kriegsver-brechen führen, in einem Joint Investigation Team ab. An dieser gemeinsamen Ermittlungsgruppe, die von EUROJUST koordiniert wird, beteiligen sich im Moment Staaten wie Polen, Litauen oder die Slowakei. Voraussetzung für die Beteiligung ist, dass auf nationaler Ebene bereits ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Mit Erlass vom 5. Juli 2022 zur inländischen Gerichtsbarkeit bei im Ausland began-genen Kriegsverbrechen und anderen Straftaten und zur Immunität oberster Organe fremder Staaten in österreichischen Strafverfahren schuf Justizministerin Alma Zadić die Voraussetzung für eine österreichische Beteiligung.
Mit dem Erlass bekommen die österreichischen Staatsanwaltschaften eine klare Handlungsanleitung für die Einleitung von Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen. In Folge können sich die Staatsanwalt-schaften an den Ermittlungen des Joint Investigation Teams beteiligen.

Österreichische Kontaktstelle zur Verfolgung von Kriegsverbrechen in der Ukraine

Ebenfalls Anfang März 2022 kam es zu einem Austausch zwischen dem Bundesministerium für Justiz und der ukrainischen Generalstaatsanwältin. Dabei sicherte das Justizministerium der Ukraine bestmögliche Unterstützung bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu. Als Ergebnis wurde entschieden, dass das nationale Mitglied Österreichs bei EUROJUST (das ist die die europäische Agentur für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) künftig als Kontaktstelle fungieren, Ersuchen der ukrainischen Justizbehörden entgegennehmen und weiter betreiben soll. Damit sollen Beweise für Kriegsverbrechen in der Ukraine gesichert werden.

Im April 2022 hat Österreich diese nationale Kontaktstelle bei EUROJUST eingerichtet, an die sich ukrainische Behörden bei Fragen im Zusammenhang mit der Verfolgung von Kriegsverbrechen wenden können. Über diese Kontaktstelle steht Österreich der ukrainischen Justiz damit bereits jetzt bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterstützend zur Seite, etwa bei Beweiserhebungen und Fahndungen. Außerdem wurde Ende Juni ein „Memorandum of Cooperation“ mit der ukrainischen Generalstaatsanwältin, Iryna Venediktova, unterzeichnet, um die Aufklärung von Kriegsverbrechen weiter voranzutreiben und den reibungslosen Ablauf der justiziellen Zusammenarbeit sicherzustellen.

Darüber hinaus hat Österreich eine Justiz-Expertin zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag entsandt, um den Internationalen Strafgerichtshof umfassend bei den Ermittlungen wegen Kriegsver-brechen in der Ukraine zu unterstützen.

Einschränkung der Zusammenarbeit mit Russland und Weißrussland

Die EU-Justizminister:innen einigten sich bei ihrem Treffen am 4. März 2022 auf eine Einschränkung der justiziellen Zusammenarbeit mit Russland und Weißrussland. Konkret sollen russische und bela-russische Ersuchen um Auslieferung und Rechtshilfe künftig jeweils im Einzelfall einer strengeren Prüfung unterzogen werden, inwieweit sie mit den österreichischen Interessen („ordre public“) sowie menschenrechtlichen Vorgaben (Art. 3 und 6 EMRK) vereinbar sind.