Forschung und Wissenschaft
Das Bundesministerium für Justiz begrüßt und unterstützt nach Möglichkeit die Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsarbeiten im Kontext des Straf- und Maßnahmenvollzuges.
Die Genehmigung für kleinere Forschungsvorhaben (z.B. im Sinne einer universitären Seminararbeit) können bei den Justizanstalten (Strafvollzug) bzw. Forensisch-therapeutischen Zentren (Maßnahmenvollzug) direkt angefragt werden (Justizanstalten). Forschungsarbeiten im Rahmen eines universitären bzw. Fachhochschul-Abschlusses (Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudium) und wissenschaftliche Forschungsprojekte sind durch das Bundesministerium für Justiz zu bewilligen.
Für Interessent:innen bzw. Forschungswerber:innen für bewilligungspflichtige wissenschaftliche Arbeiten werden drei Dokumentvorlagen zum Download angeboten:
- Forschungsexposé Vollzugsforschung
- Datenschutzerklärung Forschung
- Ersuchen der Leitung einer anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung bzw. der wissenschaftlichen Betreuung
Interessent:innen für entsprechende bewilligungspflichtige Forschungen sind eingeladen, diese Dokumente ausgefüllt und unterfertigt an folgende Mailadresse zu übersenden: team.gd@bmj.gv.at
Nach Prüfung der Umsetzbarkeit und etwaiger Möglichkeiten der Hilfestellung geplanter Forschungsvorhaben erfolgt eine Verständigung bzw. Kontaktaufnahme durch die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Bundesministerium für Justiz.