Barrierefreiheit Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) und dessen nachgeordnete Dienststellen sind bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (BGBl I Nr. 59/2019) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle von uns betriebenen Websites, soweit dort keine abweichende Erklärung angegeben wird.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Das Bundesministerium für Justiz ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht und orientiert sich dabei an den Richtlinien Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) WAI / W3C.
Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern. Einen barrierefreien Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente kann mit den derzeitig verfügbaren Mitteln noch nicht vollständig ermöglicht werden. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten haben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 3. Juli 2020 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wir möchten, dass unsere Web-Angebote von allen Nutzer*innen unabhängig von Ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten umfassend genutzt werden können. Sofern Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheit melden möchten, können Sie das Kontaktformular verwenden. Wir werden uns sodann intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte veranlassen.
Durchsetzungsverfahren / Beschwerdestelle
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.