Medienrechtlicher Schutz
Das Verfahren nach dem Mediengesetz
Nach dem Mediengesetz (MedienG) kann das Opfer von Hass im Netz unabhängig oder zusätzlich zu einem Straf- oder Zivilverfahren verschiedene Ansprüche geltend machen. Diese können sich aus Veröffentlichungen in Medien ergeben. Dazu zählen etwa Zeitungen, Bücher und Zeitschriften, aber auch Online-Medien wie Websites, Blogs, soziale Netzwerke, Video-Kanäle oder Podcasts.
Für Opfer von Hass im Netz sind dabei insbesondere das selbständige Entschädigungsverfahren (§ 8a MedienG) und das Verfahren zur Einziehung und/oder Urteilsveröffentlichung (§§ 33, 34 MedienG) von Bedeutung.
Lesen Sie hier weiter:
Selbständiges Entschädigungsverfahren
Einziehung (Löschung der verletzenden Veröffentlichung)