Extremismus
Die Staatsanwaltschaften sind in gewissen Strafverfahren verpflichtet, im Wege der Oberstaatsanwaltschaften an das Bundesministerium für Justiz zu berichten. Link zu „Ebenen der Fachaufsicht“ und „Berichtspflichten“.
Prüfung von Berichten und Erteilung von Weisungen
Im Bereich extremistischer Straftaten sind die Staatsanwaltschaften zur Erstattung von Informationsberichten verpflichtet, die durch die Abteilung V 3 geprüft werden.
Unter extremistischen Straftaten sind insbesondere Verfahren nach dem VerbotsG, wegen Terrorismusdelikten, sowie Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verstehen.
Durch die in der Abteilung V 3 dadurch vorhandene Information über Extremismusverfahren in ganz Österreich können Erlässe, Handlungsleitfäden bzw. Hilfestellungen für die Staatsanwaltschaften in diesem Bereich erarbeitet werden.
Weiters können diese Informationen als Basis für rechtspolitische Entscheidungen bzw. zur Einhaltung von Informationspflichten gegenüber internationalen Organisationen dienen.
In der Abteilung V 3 ist daher auch die nationale Eurojust-Anlaufstelle in Terrorismusfragen angesiedelt (§ 68a Z 3 EU-JZG), die Informationen zu möglicherweise grenzüberschreitenden Terrorismusstrafverfahren an Eurojust weiterleitet.
Auch die Erstellung des Rechtsextremismus-Berichts (Ministerratsvortrag 69/25 und Ministerratsbeschlusses vom 08.09.2021) fällt im Justizministerium in die Zuständigkeit der Abteilung V 3. Dieser wird künftig durch das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) erstellt.