Korruptionsbekämpfung
Seit 1.1.2011 gibt es in Österreich eine sogenannte „Kronzeuginnen- bzw. Kronzeu-genregelung“. Sie wurde in den Jahren 2017 und 2022 jeweils evaluiert und überarbeitet und gilt in der derzeitigen Fassung bis zum 31.12.2028.
Anlässlich der Überarbeitung der Regelungen im Jahr 2017 erstellte das Bundesministerium für Justiz ein umfassendes Handbuch zur Kronzeuginnen- und Kronzeugenregelung.
Dem Koordinationsgremium zur Korruptionsbekämpfung gehören als ständig mitwirkende Mitglieder Vertreter:innen verschiedenster Institutionen und Einrichtungen an. Vertreten sind sämtliche Bundesministerien und Bundesländer, der österreichische Städte- und Gemeindebund, die Wirtschaftsammer Österreich, die Gewerkschaft öffentlicher Dienst, die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention sowie Transparency International - Österreich Chapter.
Der Vortrag an den Ministerrat über die Einrichtung des Koordinationsgremiums zur Korruptionsbekämpfung steht hier zum Download zur Verfügung.