Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Zivilrechtliche Haftung bei Vereinstätigkeiten

Zivilrechtlich steht immer wieder die Haftung im Vereinsleben zur Diskussion, wenn entweder die Verantwortung von Vereinsorganen gegenüber dem Verein oder die Folgen von Unfällen und Schadensereignissen zu beurteilen sind. Es geht dann um Schadenersatzansprüche, wenn zum Beispiel jemand verletzt oder – im schlimmsten Fall - getötet oder eine Sache beschädigt wird.

Das Vereinsgesetz sieht einige Regelungen vor, die das Haftungsrisiko entschärfen und somit die ehrenamtliche Tätigkeit fördern.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 23-26 Vereinsgesetz. Die aktuelle Rechtslage können Sie hier abrufen.

Ganz allgemein empfiehlt es sich, das Haftungsrisiko des Vereins und seiner Organe oder Mitglieder durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu entschärfen. Der Umfang des Versicherungsschutzes sollte im jeweiligen Einzelfall mit Versicherungsfachleuten besprochen werden.

Im Menü links finden Sie weitere nützliche Informationen zur zivilrechtlichen Haftung im Kontext von Vereinstätigkeiten.

Fragen zur strafrechtlichen Haftung bei Vereinstätigkeiten finden Sie hier.

Die aktuelle Broschüre zur Vereinsenquete 2017 steht nachfolgend als Download zur Verfügung.

Download:

Broschüre Vereinswesen (PDF, 76 KB)