Gewalt im sozialen Nahraum
Gewalt in der Familie bzw. häusliche Gewalt stellen ein gesamtgesellschaftliches Problem dar, das auch besondere strafrechtliche Ermittlungsarbeit erfordert.
Österreich hat in den letzten Jahren zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen (bspw. Gesetz gegen Hass im Netz) sowie eine Vielzahl an weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Phänomens gesetzt: Gewalt gegen Frauen und Häusliche Gewalt
Auf praktischer Ebene kommt auch in diesem Deliktsbereich der Arbeit der Staatsanwaltschaften eine gewichtige Rolle zu. Die Staatsanwaltschaften leiten das Ermittlungsverfahren um den zugrundeliegenden Vorfall aufzuklären und dann entscheiden zu können, ob mit Anklage, Verfahrenseinstellung oder Diversion vorzugehen ist. Aufgrund der in diesem Bereich oft längeren Tatzeiträume und des häufigen Fehlens objektiver Beweismittel ergeben sich vielfach schwierige Beweislagen und besondere Verfahrensanforderungen.
Im Bundesministerium für Justiz hat die Abt V 3 eine Sonderzuständigkeit zur fachaufsichtlichen Begleitung (berichtspflichtiger) Verfahren von Gewalt im sozialen Nahraum. Durch das staatsanwaltschaftliche Berichtswesen: Prüfung von Berichten und Erteilung von Weisungen und enge Kontakte zu wesentlichen Partnern im gegenständlichen Deliktsbereich (ua. Polizei, Opferschutzorganisationen) besteht in der Abteilung ein einzigartiger bundesweiter Überblick über die bei der Strafverfolgung in diesem Bereich aktuellen Anforderungen und Problemstellungen. Ausgehend davon organisiert die Abteilung V 3 Foren der Vernetzung zwischen beteiligten Stakeholdern, betreut Studien und erarbeitet ausgehend von ihren Wahrnehmungen bundesweite best practices und Leitlinien, um die staatsanwaltschaftlichen Arbeit in diesem Delinquenzbereich bestmöglich zu unterstützen und noch effizienter zu gestalten. Auszugsweise ist zu laufenden und aktuellen Arbeiten der Abteilung festzuhalten:
- Jährliche Organisation des bundesweiten Erfahrungsaustausches zum Thema „Gewalt im sozialen Nahraum“ zwischen Vertreter:innen der Strafverfolgungsbehörden, der Opferschutzorganisationen, der mit Täter:innenarbeit betrauten Vereine und der Rechtsanwaltschaft.
Mitbetreuung der von BM.I, BM für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt und BMJ in Auftrag gegebenen Studie „Untersuchung Frauenmorde – eine quantitative und qualitative Analyse“, die beim Gewaltschutzgipfel 2022 präsentiert und im Jahr 2023 veröffentlich wurde: Untersuchung Frauenmorde - eine quantitative und qualitative Analyse
- Die Studienempfehlungen zeigen Ansätze für Projekte der Abteilung V 3 auf.
- Ausarbeitung und laufende Evaluierung der „Richtlinien zur Strafverfolgung bei Delikten im sozialen Nahraum“. Diese Richtlinien enthalten unter Berücksichtigung auch internationaler Vorgaben und der Hinweise von Opferschutzorganisationen eine zusammenfassende Darstellung der sich den Staatsanwaltschaften in diesem Bereich stellenden besonderen Ermittlungsanforderungen und bietet aktuelle Lösungsansätze.
- Forcierung der Einrichtung von Gewaltambulanzen: Gerade in Verfahren wegen Gewalt im sozialen Nahraum ist die möglichst frühe und fundierte Objektivierung von Verletzungen ein zentrales Beweisthema. Aussagekräftige gerichtsmedizinische Sachverständigengutachten erhöhen die Möglichkeiten den zugrundeliegenden Sachverhalt objektiv zu klären. Die Abteilung V 3 betreut die strafrechtlich-inhaltliche Umsetzung des Projektes der Einrichtung von Gewaltambulanzen. Ziel ist die Schaffung von flächendeckenden, niederschwellig erreichbaren Einrichtungen, in denen sich Opfer körperlicher und/oder sexueller Gewalt rund um die Uhr verfahrensunabhängig und kostenlos untersuchen lassen können, wobei die Tätigkeit dieser Einrichtungen für das Strafverfahren verwertbare Befundaufnahmen sicherstellt und mit Opferschutzangeboten gekoppelt ist.