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Identifikation von Gesetzeslücken

Im Bundesministerium für Justiz hat primär die Sektion für Strafrecht (Legistik) die Aufgabe, Gesetzeslücken zu identifizieren und entsprechende Erkenntnisse an den:die Bundesminister:in für Justiz heranzutragen, damit die erforderlichen Handlungen auf politischer Ebene gesetzt werden können.

Um derartige Einschätzungen abgeben zu können, arbeitet die Sektion für Strafrecht eng mit der Sektion für Einzelstrafsachen (Fachaufsicht) zusammen. Diese prüft im Rahmen der Fachaufsicht die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften und gibt dabei auftretende Probleme bei der Anwendung gesetzlicher Bestimmungen oder auch vermutete Gesetzeslücken der Sektion für Strafrecht bekannt. Deren Aufgabe ist es dann, diese Informationen zu evaluieren und eine Einschätzung vorzunehmen, ob ein Handlungsbedarf im Bereich der Gesetzgebung besteht und welche Maßnahmen gesetzt werden könnten.

Weitere Erfahrungswerte aus der Praxis werden an das Bundesministerium für Justiz auch durch die Leiter:innen der Oberstaatsanwaltschaften herangetragen, mit welchen insbesondere die Sektion für Einzelstrafsachen einen regelmäßigen Austausch pflegt.

Auf diese Weise bilden die Einschätzungen der Sektion für Strafrecht im Bundeministerium für Justiz eine wichtige Grundlage für die zukünftige Gesetzgebung.