E-Commerce Verbindungsstelle Informationen der Verbindungsstelle nach dem E-Commerce-Gesetz
Gemäß § 25 Abs 1 ECG hat die:der Bundesminister:in für Justiz als Verbindungsstellemit den zuständigen Stellen anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten. Die:Der Bundesminister:in für Justiz hat den eingelangten Auskunftsbegehren anderer Mitgliedstaaten und der Kommission zu entsprechen und die nicht in ihren bzw. seinen Wirkungsbereich fallenden Ersuchen um Amts- oder Rechtshilfe oder Auskünfte an die zuständigen Gerichte oder Verwaltungsbehörden weiterzuleiten.
Gemäß § 24 Abs 2 ECG hat die:der Bundesminister:in für Justiz im Internet Informationen über
- die vertraglichen Rechte und Pflichten der Nutzer:innen sowie über die bei Streitfällen verfügbaren Beschwerde- und Rechtsschutzverfahren einschließlich der praktischen Aspekte dieser Verfahren und
- die Anschriften von Behörden, Körperschaften öffentlichen Rechts undanderer Stellen, bei denen die Nutzer:innen oder Diensteanbieter:innen weitere Informationen oder praktische Unterstützung erhalten können, zu veröffentlichen.
Diese Informationen finden sich untenstehend zum Download.
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Information der E-Commerce Verbindungsstelle (PDF, 171 KB) (Stand: 2018)