Rechtsauskünfte
Die Erste Anwaltliche Auskunft - Verbrechensopferberatung findet in Rechtsanwaltskanzleien bzw. in Rechtsanwaltskammern statt. Nähere Auskünfte über Zeit und Ort der Beratung erteilen die jeweiligen Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern. Die Beratung erfolgt unentgeltlich. In den meisten Rechtsanwaltskammern in den einzelnen Bundesländern wurde ein anwaltlicher Journaldienst an Wochenenden und Feiertagen eingerichtet. „Notmaßnahmen“ und Verhaltensratschläge des anwaltlichen Journaldienstes werden nach dem Rechtsanwaltstarif verrechnet. Die erste anwaltliche Auskunft wurde bis auf weiteres ausgesetzt.
Weiters erhalten Sie in jedem Notariat in allen einschlägigen Tätigkeitsbereichen der Notarinnen bzw. Notare eine umfassende Rechtsberatung. Dabei ist die erste Rechtsauskunft unentgeltlich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internet-Seiten der Österreichischen Notariatskammer.
Auf oesterreich.gv.at finden Sie eine Auflistung von Einrichtungen, die Rechtsauskünfte anbieten.
Auch die österreichische Justiz informiert auf ihren Internetseiten über verschiedene Rechtsthemen: www.justiz.gv.at
Darüber hinaus bieten unter anderem nachstehende Institutionen unentgeltliche Auskünfte im jeweiligen Aufgabenbereich:
- Volksanwaltschaft
- Kammern für Arbeiter und Angestellte
- Wirtschaftskammern
- Kammern für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft
- die Ingenieurkammern
- Österreichischer Gewerkschaftsbund
- die Kammern für Land- und Forstwirtschaft
- Vereinigung österreichischer Industrieller
- Arbeitsgeberverband der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
- ARBÖ
- ÖAMTC
- Mietervereinigung Österreichs
- Österreichische Mieter- und Wohnungseigentümerbund
- Mieterschutzverband Österreichs
- Haus- und Grundbesitzerorganisationen
- Jugendämter
- Schuldnerberatungsstellen
- Familienberatungsstellen
- die Vereine für Erwachsenenvertretung
- Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit
- Verein für Konsumenteninformation
- die Bundessozialämter
- die Arbeitsinspektorate