Nachhaltige Unternehmensführung
Richtlinienvorschlag vom 23. Februar 2022
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 23. Februar 2022 ihren Vorschlag für eine Richtlinie über gesellschaftsrechtliche Sorgfaltspflichten betreffend die Nachhaltigkeit („Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on Corporate Sustainability Due Diligence and amending Directive (EU) 2019/1937“).
Der Vorschlag verfolgt das Ziel, in allen globalen Wertschöpfungsketten Unternehmensregeln für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt zu verankern. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie sollen Unternehmen künftig verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte, wie Kinderarbeit und Ausbeutung von Arbeitnehmer:innen, sowie auf die Umwelt – beispielsweise Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt – zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern oder abzustellen.
Interessierte Stellen haben die Möglichkeit, ihre Anmerkungen zum Richtlinien-Vorschlag bis 15.4.2022 an die Email-Adresse team.z@bmj.gv.at zu übermitteln.
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