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Zadić zu Gedenken an Opfer der NS-Justiz: Nie wieder ist historische Pflicht!

Justizministerin eröffnet neue Dauerausstellung zur Gedenkstätte für Opfer der NS-Justiz am Wiener Landesgericht für Strafsachen
 

Justizministerin Alma Zadić hat am Dienstag, den 25. Juni 2024, die neue Dauerausstellung „Man kann sie direkt sterben hören“ zur Gedenkstätte für die Opfer der NS-Justiz im Landesgericht für Strafsachen Wien eröffnet. Die Gedenkstätte befindet sich im Hinrichtungsraum, in dem während der NS-Zeit etwa 1.200 Frauen und Männer mit der Guillotine enthauptet wurden. Die Dauerausstellung wurde mit der Unterstützung des BMJ vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes und dem Verein Justizgeschichte und Rechtsstaat kuratiert.

Die Justizministerin eröffnete außerdem die Wanderausstellung des deutschen Bundesjustizministeriums „Die Rosenburg – Das deutsche Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“, die bis 2. August 2024 in der Eingangshalle des Wiener Justizpalasts zu sehen sein wird. Die Wanderausstellung ist Teil der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vorgeschichte zahlreicher Mitarbeiter:innen des deutschen Bundesministeriums der Justiz in Bonn nach 1945.

Dauerausstellung „Man kann sie direkt sterben hören“

Nach dem Anschluss Österreichs an NS-Deutschland im März 1938 veranlassten die Nationalsozialisten die Umwandlung eines ehemaligen Lagerraums in eine Hinrichtungsstätte und stellten ein Fallbeil auf. Im Vorraum trat an Hinrichtungstagen eine Gerichtskommission zusammen und verlas den Verurteilten die Todesurteile, die von unterschiedlichen Gerichten verhängt worden waren. Der Fall des schweren Stahlbeils erschütterte das Gerichtsgebäude und war auch im benachbarten Gefangenenhaus hörbar. Überliefert sind dazu die Worte: „Man kann sie direkt sterben hören.“

Der ehemalige Hinrichtungsraum wurde 1967 als Gedenkraum gestaltet. Hier finden regelmäßig Gedenkveranstaltungen statt. Die nun eröffnete Dauerausstellung thematisiert im Vorraum nun den Widerstand, die NS-Unrechtsjustiz und die (mangelhafte) Aufarbeitung der Nachkriegszeit. Eine Zeitleiste nennt die Namen aller in diesem Raum Hingerichteten.

Details zu öffentlichen Führungen und Veranstaltungen sowie weiterführende Informationen finden sich sowohl auf der Website der Österreichischen Justiz als auch unter www.justizgeschichte-rechtsstaat.at.

Hintergrund: NS-Justiz 1938 - 1945

Während der Zeit des Nationalsozialismus in Österreich 1938 bis 1945 verhängten Richter, schwere Strafen bis hin zur Todesstrafe. In Wien erfolgten aufgrund gerichtlicher Urteile zahlreiche Hinrichtungen im LG Wien sowie auf der ehemaligen Schießstätte Kagran im Bereich des heutigen Donauparks. Am Wiener Landesgericht wurden etwa 1.200 Menschen mit dem Fallbeil geköpft, darunter ungefähr 600 Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime. Auf der Schießstätte Kagran wurden zumindest 129 Personen aufgrund von Urteilen der Militärjustiz erschossen, vor allem Widerstandskämpfer und Soldaten, die den Dienst für das Unrechtsregime verweigert hatten.

Zehntausende Menschen waren damals auch durch die Justiz unterschiedlichen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt. Sie wurden unter anderem wegen ihrer politischen Tätigkeit, ihrem religiösen Glauben oder ihrer sexuellen Orientierung kriminalisiert und durch die immer exzessiver agierende national sozialistische Rechtsprechung oft schon wegen geringfügiger Delikte zu langjährigen Freiheitsstrafen oder zum Tod verurteilt. Die von der Justiz Hingerichteten waren Teil der nationalsozialistischen Mordprogramme an zahllosen Menschen –Jüdinnen und Juden, Romnja und Roma, Sintizze und Sinti, Kranken, Behinderten, sowjetischen Kriegsgefangenen, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern und an den in die Konzentrationslager Deportierten. Viele Überlebende wurden nach dem Ende der NS-Diktatur weiterhin gesellschaftlich ausgegrenzt und diskriminiert. Manche Gruppen wurden lange Zeit nicht als Opfer des NS-Regimes anerkannt. Die Gedenkstätte am LG Wien erinnert an das in Österreich durch die NS-Gewaltherrschaft und die NS-Justiz begangene Unrecht sowie an die nach dem Krieg noch jahrzehntelang fortdauernde Ausgrenzung und Benachteiligung.

 

NS-Justiz Ausstellung
Foto: BMJ/Dione Azemi