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Modellprojekt Kinderschutz/Kindesabnahme

Der Themenbereich „Kindesabnahme“ wird im BMVRDJ seit 2015 im Rahmen diverser Arbeitsgruppensitzungen, an denen Vertreterinnen und Vertreter der Richterschaft, der Kinder- und Jugendhilfe und der Familiengerichtshilfe mitwirken, intensiv diskutiert. Hauptsächliches und einvernehmliches Ziel aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgruppe war und ist es, spezifische Regeln zur Obsorge und zum Kontaktrecht für fremduntergebrachte Kinder zu schaffen, weil diese bis dato entweder dem Regime des Rechts für Scheidungskinder unterliegen, welches für fremduntergebrachte Kinder, vor allem, soweit sie bei Pflegeeltern untergebracht sind, nicht passend ist, oder einer Weiterentwicklung mit Blick auf die besonderen Bedürfnisse von abgenommenen Kindern bedürfen. Außerdem sollen die besonderen Umstände im Vorfeld oder nach einer Kindesabnahme auch im Verfahren stärkere Beachtung erfahren.

Die Arbeitsgruppe hat ein Modell für einen - aus Kindersicht hoffentlich optimalen - Verfahrensablauf für das Gericht erarbeitet. Dieser soll nun im Rahmen eines Modellprojekts an Bezirksgerichten in allen Bundesländern erprobt werden. Die Ergebnisse der begleitenden Evaluierung werden gegen Ende 2020 vorliegen.

Zuständig: Abteilung I 1

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Modellprojektskizze (1 MB)