Bundesgesetz, mit dem die Vergütung der Gerichtsvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023) - Ministerialentwurf Die Begutachtungsfrist läuft bis 23. August 2023
Kurzinformation zum Ministerialentwurf für eine Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023
Die letzte Anpassung der Vergütung der Gerichtsvollzieher:innen erfolgte mit der Exekutionsordnungs-Novelle 2014; einige Gebührensätze wurden zuletzt 2003 erhöht. Insbesondere die massiven Preissteigerungen in der letzten Zeit machen eine Anpassung – auch im Bereich der Fahrtkosten – unbedingt erforderlich.
Zudem sollen die Anpassungen auch der Hebung der Vollzugsqualität dienen. Zahlreiche Ansätze, insbesondere für Handlungen, die viel Zeit der Vollzugsorgane in Anspruch nehmen, sollen erhöht werden. Nicht ergebnisorientierte Vollzugsergebnisse sollen hingegen niedriger honoriert werden.
Im Zuge der Digitalisierungsbemühungen der Justiz soll nunmehr auch im Bereich des Gerichtsvollzuges ein eigenes Programm (Applikation Mobiler Vollzug) zum Einsatz kommen, welches die Gerichtsvollzieher:innen bei ihrer Tätigkeit wesentlich unterstützen soll. Damit einhergehend soll die Bezahlung von Beträgen mit Bankomat- oder Kreditkarte an die Gerichtsvollzieher:innen ermöglicht werden.
Die Begutachtungsfrist endet am 23. August 2023.
Der Ministerialentwurf für das Bundesgesetz, mit dem die Vergütung der Gerichtsvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023), samt Erläuterungen und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung (WFA) sowie die Textgegenüberstellung stehen Ihnen hier zur Verfügung:
Downloads: