Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert wird – Ministerialentwurf
Die Begutachtungsfrist endet am 8. Mai 2024.
Der vorliegende Entwurf dient der Neugestaltung der Pauschalsätze des Verteidigerkostenbeitrags bei Freispruch (§ 393a StPO) und der Einführung eines Pauschalkostenbeitrags bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens (§ 196a StPO).
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:
1. Neugestaltung und damit verbunden deutliche Erhöhung der Pauschalsätze des Verteidigerkostenbeitrags bei Freispruch (§ 393a StPO);
2. Einführung eines Pauschalkostenbeitrags bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens (§ 196a StPO).
Der Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert wird, samt Erläuterungen und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung (WFA) sowie die Textgegenüberstellung stehen Ihnen unter dem nachstehenden Link zur Verfügung:
Downloads
Gesetzestext (PDF, 389 KB)
Erläuterungen (PDF, 368 KB)
Textgegenüberstellung (PDF, 47 KB)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 384 KB)