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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Anerbengesetz, das Außerstreitgesetz, die Exekutionsordnung, das Gerichtsgebührengesetz, die Insolvenzordnung, das Kärntner Erbhöfegesetz 1990 und das Tiroler Höfegesetz geändert werden ( Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetz 2019)

Ziele desZivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetzes 2019 sind die Sicherstellung des Erhalts reiner Forstbetriebe, die Herstellung von Rechtssicherheit und Erleichterung des Grundverkehrs, eine reibungslose und zielsichere Abfrage der Exekutionsdaten sowie die Gewährleistung von Rechtssicherheit bei einzelnen Verfahrensfragen (IO und AußStrG).

Um diese Ziele zu erreichen, umfasst das Vorhaben hauptsächlich folgende Maßnahmen:

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs des Anerbenrechts um reine Forstbetriebe
  • Klarstellungen im Bereich der Grundbuch-Eintragungsgebühr
  • Präzisierungen zur Abfrage der Exekutionsdaten
  • Klarstellungen bzw. Beseitigung von Redaktionsfehlern im Außerstreitgesetz, in der Exekutionsordnung und in der Insolvenzordnung

Die Begutachtungsfrist endet am 18. Jänner 2019.

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