Begutachtungsentwurf einer Novelle zum Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen und zum Verwaltungsstrafgesetz 1991
Der im Entwurf vorliegende Gesetzestext sieht für das Verwaltungsstrafverfahren im Wesentlichen folgende Maßnahmen vor:
- Überarbeitung und Evaluierung des Kumulationsprinzips
- Einführung des Grundsatzes "Beraten statt strafen"
Außerdem sollen Verwaltungsstrafverfahren effizienter, transparenter und einheitlicher durchgeführt werden (zB Einführung der Möglichkeit der Zurückziehung des Einspruches gegen die Strafverfügung oder die Schaffung einheitlicher Deliktskataloge für Strafverfügungen, Anonymverfügungen und Organstrafverfügungen, Erleichterung des sprengelüberschreitenden Einsatzes von Exekutivbeamten oder die Möglichkeit der Verfahrenseinstellung bei Einzahlung eines höheren Strafbetrages als der durch die Anonymverfügung vorgeschriebene); Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Verwaltungsstrafbehörden durch den Entfall des Ausstellens von Ermächtigungsurkunden für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
Die Begutachtungsfrist endet am
1. Juni 2018.