Begutachtungsentwurf für ein Genossenschaftsspaltungsgesetz
Als Spaltung wird jener umgründungsrechtliche Vorgang bezeichnet, mit dem eine Gesellschaft ihr gesamtes Vermögen oder Teile davon durch Gesamtrechtsnachfolge auf eine oder mehrere andere Gesellschaften überträgt. Diese Möglichkeit, die in Österreich bislang nur Kapitalgesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften) zur Verfügung steht, soll durch ein neues „Genossenschaftsspaltungsgesetz“ auch auf Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften ausgeweitet werden.
Die Begutachtungsfrist endet am 30. Mai 2018.