Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019
Die Richtlinie (EU) 2017/828 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre ist bis 10. Juni 2019 in das österreichische Recht umzusetzen. In die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz fallen insbesondere die Artikel 9a, 9b und 9c dieser Richtlinie, während die übrigen Bestimmungen vom Bundesministerium für Finanzen in einem eigenen Entwurf umzusetzen sind.
Zur Vorbereitung der Umsetzung fanden im ersten Halbjahr 2018 drei Sitzungen einer Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz statt. Der auf dieser Grundlage vorbereitete Vorentwurf wurde im zweiten Halbjahr 2019 mit dem entsprechenden Referentenentwurf aus Deutschland verglichen. Außerdem wurden einige politische Vorgaben in den Entwurf eingearbeitet.
Der mittlerweile auch politisch akkordierte Ministerialentwurf eines „Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 (AktRÄG 2019)“ soll daher nunmehr zur allgemeinen Begutachtung bis zum 15. Mai 2019 versendet werden.