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Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz geändert werden

Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung der Richtlinien

  1. 2016/1919/EU über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (Richtlinie Prozesskostenhilfe) und
  2. 2016/800/EU über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (Richtlinie Jugendstrafverfahren).

Wesentlicher Inhalt des Entwurfs zur Umsetzung der Richtlinie Prozesskostenhilfe:

  • Kostenlose Kontaktaufnahme mit einem Verteidiger in Bereitschaft für schutzbedürftige Beschuldigte bei Freiheitsentzug

Wesentlicher Inhalt des Entwurfs zur Umsetzung der Richtlinie Jugendstrafverfahren:

  • Belehrung des jugendlichen Beschuldigten über seine Rechte
  • Recht des jugendlichen Beschuldigten auf Beiziehung einer Vertrauensperson während der Vernehmung; Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters
  • Notwendige Verteidigung eines jugendlichen Beschuldigten; Möglichkeit der Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers; kostenlose Kontaktaufnahme mit einem Verteidiger in Bereitschaft bei Freiheitsentzug
  • Medizinische Untersuchung eines festgenommenen oder angehaltenen Jugendlichen

Die Begutachtungsfrist endet am 30. August 2019.

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