Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz geändert werden
Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung der Richtlinien
- 2016/1919/EU über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (Richtlinie Prozesskostenhilfe) und
- 2016/800/EU über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (Richtlinie Jugendstrafverfahren).
Wesentlicher Inhalt des Entwurfs zur Umsetzung der Richtlinie Prozesskostenhilfe:
- Kostenlose Kontaktaufnahme mit einem Verteidiger in Bereitschaft für schutzbedürftige Beschuldigte bei Freiheitsentzug
Wesentlicher Inhalt des Entwurfs zur Umsetzung der Richtlinie Jugendstrafverfahren:
- Belehrung des jugendlichen Beschuldigten über seine Rechte
- Recht des jugendlichen Beschuldigten auf Beiziehung einer Vertrauensperson während der Vernehmung; Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters
- Notwendige Verteidigung eines jugendlichen Beschuldigten; Möglichkeit der Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers; kostenlose Kontaktaufnahme mit einem Verteidiger in Bereitschaft bei Freiheitsentzug
- Medizinische Untersuchung eines festgenommenen oder angehaltenen Jugendlichen
Die Begutachtungsfrist endet am 30. August 2019.