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Umsetzung der PIF-Richtlinie im Strafgesetzbuch passiert den Nationalrat

Abgeordnete gaben einstimmig grünes Licht für künftig stärkeren Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union im StGB

Die Abgeordneten des Nationalrates haben heute, Mittwoch, den 11.12.2019, für die Umsetzung des künftig stärkeren Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union auch im österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) einstimmig grünes Licht gegeben.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie „Protection of the Unions financial Interest“, der sogenannten PIF-Richtlinie, werden künftig die finanziellen Interessen der Europäischen Union stärker geschützt. Betrügerische Handlungen zu Lasten der Einnahmen- bzw. Ausgabenseite und der Vermögenswerte des Unionshaushalts werden ausdrücklich unter Strafe gestellt.

Im Zuständigkeitsbereich des BMVRDJ wird nun das StGB insbesondere um zwei neue Tatbestände ergänzt:

· § 168c StGB „Ausgabenseitiger Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union“ und

· § 168d StGB „Missbräuchliche Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union“.

Beide Tatbestände weisen eine Qualifikation in der Begehungsform „im Rahmen einer kriminellen Vereinigung“ sowie bei einer Schadenshöhe über EUR 100.000,-- eine Strafdrohung von 6 Monaten bis 5 Jahren, sowie bei Überschreiten einer Schadenshöhe über EUR 300.00,-- eine Strafdrohung von ein bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe auf.

„Europarechtliche Rechtsakte stellen oftmals den kleinsten gemeinsamen Nenner der unterschiedlichen Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten dar und bergen daher in der Umsetzung in die nationale Rechtssystematik einige Schwierigkeiten. Mein besonderer Dank gelten dem Hohen Haus und dem Budgetausschuss für die aufgrund der Umsetzungsverpflichtung notwendige rasche Behandlung dieser Regierungsvorlage“, so Justizminister Jabloner. „Die Umsetzung der PIF-Richtlinie ist auch deshalb von großer Bedeutung, weil die nationalen Straftatbestände, die der Umsetzung der Richtlinie dienen, in die sachliche Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft fallen werden, die ihre Tätigkeit frühestens zum Ende des Jahres 2020 aufnehmen soll“, so Jabloner weiter.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Britta Tichy-Martin
+43 676 89891 2138
minister.presse@bmvrdj.gv.at