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Justiz: Gesetzesentwurf für assistierten Suizid im Nationalrat

Die geplante Neuregelung kann mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten

Mit heutigem Tag ist der Entwurf für das Sterbeverfügungsgesetz im Nationalrat eingelangt und soll nun dem Justizausschuss zugewiesen werden, der am 7. Dezember tagt. Im Nationalrat soll der Entwurf dann im Dezember-Plenum beschlossen werden. Damit kann das Sterbeverfügungsgesetz mit 1.1.2022 in Kraft treten. Notwendig wurde das Gesetz durch ein VfGH-Erkenntnis aus dem Dezember 2020, das die bisherige Regelung, die Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten, für verfassungswidrig erklärt hat und mit Ende 2021 außer Kraft treten lässt.

Klarer Prozess schafft Rechtssicherheit, sichert selbstbestimmten Willen und schützt vor Miss-brauch Das neue Sterbeverfügungsgesetz regelt nun unter welchen Voraussetzungen in Zukunft assistierter Suizid möglich sein soll. Künftig sollen schwer oder unheilbar Kranke, die volljährig und entscheidungsfähig sind, die Möglichkeit zum assistierten Suizid haben. Voraussetzung ist, dass die Sterbewilligen von einem:einer Ärzt:in aufgeklärt und die Krankheit festgestellt wird. Zudem muss die Entscheidungsfähigkeit von einem:einer zweiten Ärzt:in bestätigt werden. Nach einer Frist von 12 Wochen (bei Personen, die nur eine sehr geringe Zeit zu leben haben: zwei Wochen) kann bei Notar:innen oder Patientenanwält:innen eine sogenannte Sterbeverfügung errichtet werden, mit der man Zugang zu einem letalen Präparat erhält.

Umfassender Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung Parallel dazu wird die Hospiz- und Palliativversorgung flächendeckend ausgebaut. Vorgesehen ist dazu ab 2022 eine Drittelfinanzierung durch Bund, Länder und Gemeinden. Für die kommenden Jahre stellt der Bund die folgenden Beträge zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zur Verfügung: 2022 – 21 Millionen Euro, 2023 – 36 Millionen Euro, 2024 – 51 Millionen Euro. Ab 2025 soll der jährliche Zweckzuschuss aufgewertet werden. Damit werden die bisher vom Bund jährlich zur Verfügung stehenden 6 Millionen Euro vervielfacht. Unterstützt werden Bereiche der Hospiz- und Palliativversorgung, die nicht über die Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) abgedeckt sind

Zitat Justizministerin Alma Zadić: „Der assistierte Suizid ist ein sehr sensibles Thema. Mit dem Sterbeverfügungsgesetz haben wir das Erkenntnis des VfGH verantwortungsvoll umgesetzt, um schwerkranken Menschen in einer schwierigen Situation zu helfen und ein selbstbestimmtes Sterben in Würde zu ermöglichen. Das Gesetz zeichnet einen klaren Weg, mit dem es für alle Rechtssicherheit gibt, das den freien Willen schützt und der den notwendigen Schutz vor Missbrauch sicherstellt. Ich bedanke mich bei Verfassungsministerin Edtstadler, bei Gesundheitsminister Mückstein und bei den Beamt:innen des Hauses für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. “

Zitat Verfassungsministerin Karoline Edtstadler: „Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe haben wir eine Regelung geschaffen, die einerseits dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes gerecht wird und auf der anderen Seite klare Einschränkungen für den assistierten Suizid festlegt. Für uns war es wichtig, vor Ablauf der Frist zum Jahresende eine Lösung zu finden, die restriktiv und präventiv ist und gleichzeitig den Sterbewillen respektiert. Mein Dank gilt Justizministerin Alma Zadic und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein für die konstruktiven Verhandlun-gen.“

Zitat: Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein: „Als Gesundheits- und Sozialminister ist es mir ein besonderes Anliegen, dass die Menschen in Österreich in Würde leben, altern und sterben können. Daher hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, die Hospiz- und Palliativversorgung massiv auszubauen. Mit dem neuen Gesetzesentwurf schaffen wir die Grundlage für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung für schwerstkranke Erwachsene und Kinder in ganz Österreich. Damit werden Betroffene und ihre Angehörigen in dieser schwierigen Lebensphase bestmöglich unterstützt. Denn alle Menschen in Österreich sollen auch ihr Lebensende selbstbestimmt und würdevoll verbringen – das ist unser Ziel.“

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Rückfragehinweis:

BM für Justiz
Martina Schmidt
Pressesprecherin der Justizministerin
0676898912303
martina.schmidt@bmj.gv.at