Erwachsenenschutz-Recht
Das Erwachsenenschutz-Recht regelt die Vertretung von Menschen bei wichtigen Angelegenheiten. Zum Beispiel Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen mit einer psychischen Krankheit.
Es gibt 4 Arten von Vertretung:
1. Vorsorge-Vollmacht
2. Gewählte Erwachsenen-Vertretung
3. Gesetzliche Erwachsenen-Vertretung
4. Gerichtliche Erwachsenen-Vertretung
Diese 4 Arten sind sehr verschieden. Aber auch die Menschen sind sehr verschieden. Deshalb soll es für jeden Menschen die richtige Lösung geben.
In dieser Broschüre werden alle 4 Arten von Erwachsenen-Vertretung genau beschrieben: Broschüre Erwachsenen-Vertretung (PDF, 2 MB)
In dieser Broschüre beschreiben wir die gewählte Erwachsenen-Vertretung genau: Broschüre gewählte Erwachsenen-Vertretung (PDF, 1 MB)