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Wege in die Radikalisierung Endbericht des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie

Für den Endbericht des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) "Wege in die Radikalisierung" wurden zehn Jugendliche bzw. junge Erwachsene (darunter zwei Frauen) befragt und auch Gespräche im Umfeld der jungen Personen geführt (z.B. im Rahmen der Bewährungshilfe, mit Leiter:innen von Justizanstalten, mit dem sozialen Dienst, mit Familienangehörigen und Freund:innen, einer Schuldirektorin, einem Prediger sowie einem Mithäftling). Bei einigen der inhaftierten Befragten gibt es Vorstrafen im Bereich der Gewalt- und Vermögensdelikte.

Das Entfachen eines Radikalisierungsprozesses bzw. die Rekrutierung erfolgt bei jungen Menschen in Österreich zumeist über Peers aus dem Freundeskreis, über charismatische Persönlichkeiten, die sich in ausgewiesenen Moscheen aber auch Parks aufhalten, sowie über Internetplattformen bzw. Chats mit Dschihadist:innen vor allem aus Syrien und Irak.

Die jungen Personen stammen aus einem bildungsfernen und einkommensschwachen Milieu, weisen Migrationshintergrund auf und erleben aufgrund damalig fehlender Integrationsmaßnahmen (hier im Speziellen bei der Gruppe der Tschetschen:innen), mangelnder Deutschkenntnisse der Eltern und Perspektivlosigkeit große Fremd- und Außenseitererfahrungen. Diese Ausgrenzungserfahrungen können zu einer positiven Umkehr der negativen Fremdzuschreibungen führen und verbindend wirken sowie zu einer verstärkt ausgeprägten muslimischen Identität beitragen. Religion spielt dabei eine untergeordnete Rolle.

Das Gefängnis als eine Art Brutstätte gilt laut IRKS-Studie als eine Art Randerscheinung, denn die Mehrheit der wegen §§ 278b ff. Strafgesetzbuch (sog. Terrorismusdelikte) verurteilten Straftäter:innen waren zuvor nicht in Haft, können also nicht in Haft radikalisiert worden sein. Im Falle eines jungen Befragten wird in der Studie angeführt, dass man nicht verhindern kann, in Haft mit IS-Propaganda in Berührung zu kommen. Hier wird von den Studienautor:innen untermauert, dass „eine Inhaftierung als persönliche Krise erlebt wird und in einer Krise die Offenheit für radikale Ideen größer ist.“ Einzelhaft sehen die Studienautor:innen kritisch; sie kann zwar einerseits die Radikalisierung von Mithäftlingen verhindern, andererseits bei der isolierten Person eine weitere Radikalisierung bewirken.

Die Entscheidung für die extremistische Ideologie und die Begeisterung für den IS stehen laut Studie wahrscheinlich mit einer gescheiterten Resozialisierung nach der Haft, insbesondere mit negativen Erfahrungen am Arbeitsplatz, einer möglichen Abschiebung oder Duldung in Zusammenhang und werden durch virtuelle „Freunde“ und radikale Prediger im Internet sowie in Moscheen angefeuert. Ein Vergleich mit Frankreich oder Großbritannien kann nicht angestellt werden, da weder in Österreich ein Anschlag verübt, noch ein solcher im europäischen Raum von einer bzw. einem österreichischen Staatsbürger:in vollzogen wurde.

Zusammengefasst wird angeführt, dass die Ergebnisse einen Hinweis auf eine vorhandene gesamtgesellschaftliche Problemstellung darstellen. Zugleich muss aber festgehalten werden, dass in keinem der untersuchten Fälle ein einfacher Ursache-Wirkung-Zusammenhang in dem Sinne bestanden hätte, wonach auf eine Radikalisierung in Haft nach der Entlassung unmittelbar terroristische Aktivitäten gefolgt wären.

Die Schwärzung einzelner Passagen, deren Inhalt Rückschlüsse auf die Identität konkreter Personen zuließe, war zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Daten dieser Personen erforderlich.

Downloads
Endbericht Wege in die Radikalisierung (PDF, 885 KB) (Stand: November 2017)