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Jugendbeteiligung an Gesetzesreformen
 
Das Bundesministerium für Justiz setzt im Rahmen der Österreichischen Jugendstrategie folgendes Jugendziel um

Jugendziel
Jugendliche werden an Gesetzesreformen zu Themen, die für Jugendliche relevant sind, beteiligt.
 

Es gibt zahlreiche gesetzliche Regelungen, die für Jugendliche relevant sind bzw. sein können. Insbesondere im Bereich des Familienrechts wird daher schon länger mit Jugendbeteiligung an Gesetzesreformen gearbeitet. Ziel ist es, die Jugendbeteiligung auf andere Bereiche und Themen, die Jugendliche betreffen, auszuweiten und sie (wenn möglich und sinnvoll) direkt oder indirekt an Gesetzesreformen zu beteiligen und ihnen dadurch die Möglichkeit zu bieten, sich Gehör zu verschaffen sowie ihre individuellen Sichtweisen und Realitäten in das Verwaltungshandeln einzubringen.

Das Jugendziel wurde basierend auf den bereits gewonnenen Erfahrungen mit Jugendbeteiligung entwickelt und stellt somit ein Ergebnis frühererer Reality Checks mit jungen Menschen dar. Weitere direkte Reality Checks werden zu den konkreten Gesetzesreformen der jeweiligen Maßnahmen des Jugendziels durchgeführt. Das Jugendziel trägt zu folgenden European Youth Goals bei:

  • #4 Information und konstruktiver Dialog
  •  #9 Räume und Beteiligung für alle

Weitere Informationen

Reality Check 
European Youth Goals

Maßnahmen zur Umsetzung des Jugendziels

Die Maßnahmen des Bundesministeriums für Justiz finden sich in Ausarbeitung und werden zu einem späteren Zeitpunkt hier erfasst.