Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird – Ministerialentwurf
Die Begutachtungsfrist endet am 6. Juni 2025
In Umsetzung des Regierungsprogramms 2025-2029 sowie von Art. 7 lit. c der RL (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt schlägt der Entwurf einen neuen Abs. 1b in § 218 StGB (Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen) vor, mit dem die unaufgeforderte Übermittlung von Bildaufnahmen von Genitalien strafrechtlich sanktioniert werden soll.
Der Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird samt Erläuterungen und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung (WFA) sowie die Textgegenüberstellung stehen Ihnen unter den nachstehenden Downloads zur Verfügung:
Gesetzestext (PDF, 286 KB)
Erläuterungen (PDF, 506 KB)
Textgegenüberstellung (PDF, 12 KB)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 180 KB)