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Gemeinsam gegen "Hass im Netz"

Strategisches Maßnahmenpaket kommt im Herbst

Gemeinsam gegen Hass im Netz (v.l.n.r.) Frauenministerin Susanne Raab, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, Justizministerin Alma Zadić und die Klubchefin der Grünen Sigi Maurer. (c) BKA / Wenzel.
"Gemeinsam gegen Hass im Netz"                      Foto: (c) BKA / Wenzel

Am Donnerstag, 9. Juli 2020 fand im Bundeskanzleramt eine Pressekonferenz zum Thema „Gemeinsam gegen Hass im Netz“ statt. Justizministerin Alma Zadić, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, Frauenministerin Susanne Raab und die Klubobfrau der Grünen, Sigi Maurer präsentierten ein ressortübergreifendes Maßnahmenpaket, um gezielt gegen „Hass im Netz“ vorzugehen.

Justizministerin Zadić präsentierte dazu ihre legistischen Vorhaben. Im materiellen Strafrecht wird zunächst § 283 des Strafgesetzbuches verschärft: Verhetzung soll künftig auch gegen Einzelpersonen strafbar sein und nicht wie bisher nur dann, wenn sie sich gegen bestimmte Gruppen der Bevölkerung richtet. § 107c des Stragesetzbuches stellt das sogenannte „Cybermobbing“ bereits unter Strafe, allerdings nur bei „fortgesetzter Belästigung“ über eine längere Zeit hinweg. Diese Passage soll ebenfalls geändert werden.

Schließlich soll das sogenannte „Up-Skirting“ strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei dieser Form der sexuellen Belästigung wird die Intimzone (Ausschnitt oder unter dem Rock) unbefugt abfotografiert oder gefilmt. Eine ressortübergreifende Taskforce wird regelmäßig dazu tagen und die rechtlichen Details zu diesem Vorhaben ausarbeiten. „Ich danke meinen Kolleginnen für die starke Stimme, die wir hier gemeinsam gegen Hass im Netz bei Frauen und Mädchen erheben. Wir werden Up-Skirting ähnlich wie in Deutschland verbieten“, so die Frauenministerin Susanne Raab.

Im Strafprozessrecht soll sich mitunter die Kostentragung ändern. In der Regel stellen die meisten Hasspostings nämlich Straftaten wie jene der üble Nachrede, Beleidigung und Verhetzung dar. Bei diesen Straftatbeständen handelt es sich allerdings um sogenannte „Privatanklagedelikte“. Betroffene müssen daher eigenständig für die Ausforschung des Täters bzw. der Täterin aufkommen und tragen auch das Kostenrisiko selbst. Eine Ermittlungspflicht der Behörden bei Straftaten im Netz verspricht, Verbesserungen in diesem Bereich zu bringen. Schließlich wird die bisher schwierige Ausforschung von Täter*innen durch die Einrichtung von Kompetenzzentren in Staatsanwaltschaften erleichtert.

Auch im Zivilrecht soll sich einiges ändern. Unter anderem wird das gerichtliche Medienrecht laut Justizministerin Alma Zadić zeitgemäß ausgestaltet. Anvisierte Maßnahmen betreffen die Verlängerung von Verjährungsfristen sowie die Höchstgrenzen für Entschädigungen. Außerdem wird in Abstimmung mit Verfassungsministerin Karoline Edtstadler das Thema Plattformverantwortlichkeit in Angriff genommen: „Rechtswidrige Inhalte müssen rasch gelöscht werden. Das passiert gegenwertig nicht zufriedenstellend. Plattformen müssen für Löschungen erreichbar sein“, betonte Edtstadler. Zudem werden die Persönlichkeitsrechte stärker unter Schutz gestellt. Dies soll durch die stärkere Verankerung von Unterlassungs- und Löschungsansprüchen im materiellen Recht geschehen.

„Betroffene von Hass im Netz müssen zu ihrem Recht kommen und brauchen unseren Schutz. Verbale, psychische und sexuelle Angriffe sind nicht zu dulden. Das Internet wird kein rechtsfreier Raum mehr für Gewalt sein“, fasst die Justizministerin Alma Zadić ihr Vorhaben zusammen.

Links
Hilfe für Betroffene: ZARA Beratungsstelle
Rechtliche Informationen zum Thema "Gewalt im Netz"